Selbsteigentum und Staatseigentum

Bei diesem Argument handelt es sich um eine libertäre Antwort auf Kritik an der Forderung nach offenen Grenzen, die sich auf schädliche Auswirkungen der Migration auf die Herkunftsländer der Migrantinnen und Migranten beruft. Es richtet sich vor allem gegen den Vorwurf, Migration führe zu “Brain Drain” und verzögere notwendige politische Reformen.

“Brain Drain” bezeichnet die Abwanderung von Humankapital aus armen in reichere Staaten. So wird oft beklagt, dass Ärzte aus afrikanischen Ländern in die Industriestaaten gehen, wo sie besser verdienen können, obwohl ihre Dienste in ihren Heimatländern dringender gebraucht werden. Die Befürchtung, dass Emigration die Reformfähigkeit von armen Ländern beeinträchtigt, zielt in dieselbe Richtung. Es wird argumentiert, dass gerade gebildetere Menschen den Weg ins Ausland wählen, anstatt in ihrer Heimat den Kampf gegen korrupte Regime aufzunehmen. Außerdem tragen ihre Rücküberweisungen an die daheimgebliebenen Familienmitglieder dazu bei, den ökonomischen Druck auf schlechte Regierungen zu verringern und damit den Willen zur Veränderung zu lähmen.

Aus einer libertären Position heraus kann argumentiert werden, dass ein möglicher Schaden, den andere durch die Entscheidung eines Menschen zur Auswanderung erleiden, kein hinreichender Grund ist, um ihm das Recht auf Migration abzusprechen. Dieser Ansicht liegt das Prinzip des Selbsteigentums zugrunde: Jeder Mensch gehört sich selbst und nicht dem Staat, in dem er zufällig geboren wurde.

Der Sichtweise, dass Auswanderung die politische Stabilität fördert, stehen zudem die Erfahrung mit kommunistischen Regimen entgegen. Die DDR, die ihre Bürgerinnen und Bürger im Wortsinne einmauerte, ist das bekannteste Beispiele für eine Diktatur, die zusammenbrach als sich die Grenzen öffneten.

Literatur und Links

[Der Text beruht auf einer Übersetzung des englischen Textes Self-ownership versus state ownership auf openborders.info.]

One thought on “Selbsteigentum und Staatseigentum”

  1. Diese Antwort greift aus libertärer Sicht wesentlich zu kurz. Denn aus dem Selbsteigentum leitet sich auch das Eigentum ab. Und Migration erfolgt nicht in einen Luftleeren Raum, sondern in bestehende Eigentumsrechte z.B. in ein Bestehendes Sozialsystem, in eine bestehende von anderen bezahlte Infrastruktur. Also wenn (Selbst-) eigentumsrechte, dann nicht nur für die Migranten, sondern auch für die autochthone Bevölkerung.

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