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Milton Friedman und Einwanderung – schon wieder

Unter diesem Titel entwickelt Don Boudreaux beim Cafe Hayek ein interessantes Argument. Ausgangspunkt ist der viel zitierte Ausspruch von Milton Friedman, daß man offene Grenzen oder einen Wohlfahrtsstaat haben kann, aber nicht beides. Friedmans Grundannahme ist dabei wohl, daß ein Staat, der ohne Beschränkungen Wohltaten austeilt, so viele Einwanderer anlocken würde, daß er ab einem gewissen Punkt entweder weitere Einwanderer abweisen muß oder an den Anforderungen zugrundegeht. Manche leiten daraus her, daß es offene Grenzen erst nach Abschaffung des Wohlfahrtsstaates geben kann, und man bis dahin die Grenzen dichthalten sollte. Wie ich von jemandem erfahren habe, der mit David Friedman, dem Sohn von Milton Friedman, korrespondiert hat, war dies vielleicht nicht die Auffassung von Milton Friedman, auch wenn dessen Meinung unklar bleibt.

Was ist zu der Behauptung zu sagen?

Wenn ich das Argument richtig wiedergegeben habe, dann hat dieses per se gar nichts mit Einwanderung zu tun. Versucht ein Staat so hohe Leistungen zu verteilen, daß diese weit höher als Einkommen aus Arbeit ausfallen, dann gilt der obige Einwand ja auch für Inländer. Um es auf die Spitze zu treiben: Wenn der deutsche Staat jedem ein Einkommen von einer Million Euro im Jahr garantieren würde, dann würde wohl die Mehrheit der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben und eine solche Leistung beziehen wollen. Womit dann aber nicht mehr diejenigen da wären, die das finanzieren sollten, und das Kartenhaus zusammenbrechen würde. Und umgekehrt: würde der deutsche Staat ein Einkommen von 100 Euro im Jahr garantieren, gäbe es wohl keine Finanzierungsprobleme, und ein solcher Wohlfahrtsstaat könnte ewig bestehen, ob mit oder ohne offene Grenzen. Selbst für die Ärmsten in der Welt würde sich nämlich eine Wanderung deshalb kaum lohnen. Mit anderen Worten: es handelt sich um keine prinzipielle Frage, sondern um eine Frage, wie hoch die Leistungen eines Wohlfahrtsstaates ausfallen und wie attraktiv sie im Vergleich zu Einkommen aus Arbeit sind.

Tatsächliche Wohlfahrtsstaaten halten hier, unabhängig von großen Deklarationen über Menschenrechte, auch einfach die Waage und gestalten ihre Leistungen so aus, daß eben nicht so viele diese beziehen wollen, daß sich das nicht finanzieren läßt. Entgegen anderslautenden Vermutungen ist es für die meisten keine attraktive Alternative, ihre Arbeit aufzugeben und sich stattdessen über Hartz IV finanzieren zu lassen. Bei offenen Grenzen würden in einem reichen Land nun allerdings vielleicht viele hinzutreten, die sehr wenig mit ihrer Arbeit verdienen können. Ihnen würden staatliche Leistungen möglicherweise als attraktive Alternative vorkommen.

Für einen Wohlfahrtsstaat würden sich dann aber folgende Möglichkeiten ergeben: (1) mehr Mittel heranzuschaffen, um die bisherigen Leistungen aufrechtzuerhalten, (2) die Leistungen allgemein abzusenken, (3) die Leistungen differentiell für Einwanderer abzusenken oder (4) eine Kombination aus diesen drei Möglichkeiten, z. B. mehr Mittel, geringere Leistungen im Allgemeinen und differentiell niedrigere Leistungen für Einwanderer. Geschlossene Grenzen sind hierbei eine extreme Form von Variante (3), wobei man die Menschen, die Leistungen beziehen könnten, nicht nur von diesen, sondern gleich vom Zugang zum Land ausschließt. In jedem dieser Fälle könnte der Wohlfahrtsstaat weiter bestehenbleiben, im Widerspruch zu Milton Friedmans pauschaler Aussage. Am ehesten läßt sich diese wohl retten, wenn man sie als allgemeinen Hinweis versteht, daß sich die Ausgestaltung eines Wohlfahrtsstaates bei offenen Grenzen ändern könnte. Unter den aktuellen Umständen ist dies vielleicht gar nicht mal der Fall, weil Wohlfahrtsstaaten zumeist so ausgerichtet sind, daß sie von (ärmeren) Jungen zu (reicheren) Alten umverteilen. Insofern Einwanderer eher jünger sind, zahlen sie hier netto ein, sodaß praktisch alle OECD-Staaten an ihnen Überschüsse einnehmen.

Nun aber zum Argument von Don Boudreaux. Was wäre nun das Problem mit einem Wohlfahrtsstaat bei offenen Grenzen? Je größer der Anteil an Leistungbeziehern wäre (nicht die Anzahl, solange ihnen entsprechend eingewanderte Einzahler gegenüberstehen!), desto höher müßten die Mittel sein, die aufgebracht werden müssen über Steuern und Abgaben (oder zeitweise über Staatsschulden) oder desto niedriger müßten die Leistungen sein oder eine Kombination aus beidem. Für Kritiker eines Wohlfahrtsstaates, wenigstens eines weitgehenden, wie Milton Friedman wohl einer war, sollten geringere Leistungen eher nicht das Problem sein, sondern höhere Steuern, Abgaben und Staatsschulden. Sein Argument läuft damit darauf hinaus, daß man die Grenzen geschlossen halten sollte (oder doch weitgehend so), damit der Staat dies nicht zum Vorwand nimmt, die Steuern anzuheben.

Doch Milton Friedman hat eine solche Position bei anderen Fragen überhaupt nicht vertreten. So trat er etwa für die Legalisierung von Drogen ein. Aber eine solche Legalisierung könnte ja auch zu mehr Leistungsbeziehern führen, die Druck auf das Niveau der Leistungen oder ihre Finanzierung ausüben. Und das könnte ein Staat als Vorwand für Steuererhöhungen nehmen, womit genauso folgen sollte, daß eine Drogenfreigabe erst nach Abschaffung des Wohlfahrtsstaates denkbar ist. Eine solche Qualifikation seiner Position hat Milton Friedman jedoch nie ins Spiel gebracht. Und damit nicht genug. Milton Friedman hätte sich für jeden Protektionismus in die Bresche werfen müssen, der Arbeitsplätze in einer Branche vor ausländischer Konkurrenz schützt. Denn bei Freihandel würden die betreffenden Beschäftigten ihre Arbeit verlieren und auf den Wohlfahrtsstaat zurückgreifen, womit sich ein Vorwand für Steuererhöhungen ergeben könnte. Auch hier: Freihandel, erst wenn der Wohlfahrtsstaat weg ist! Praktisch jede Art von Bevormundung, etwa von Studenten die Fächer wie “Dance Criticism” studieren möchten ohne Aussichten auf eine Beschäftigung, wäre gerechtfertigt, solange es einen Wohlfahrtsstaat gibt. Usw. Etc.

Don Boudreaux faßt den Fehler in der Argumentation gegen offene Grenzen bei einem Wohlfahrtsstaat schließlich in den Worten zusammen:

“Ich habe nie die Logik verstanden, die zu dem Schluß führt, daß der illegitime Wohlfahrtsstaat die ansonsten illegitime, vom Staat ausgeübte Macht, in die Bewegungsfreiheit und Assoziationsfreiheit (also: offene Einwanderung) einzugreifen, in eine legitime Macht verwandelt.”

Einwanderung in die Sozialsysteme?

Als Argument gegen offene oder wenigstens offenere Grenzen wird häufig eingewandt, daß dies zu einer “Einwanderung in die Sozialsysteme” führe. Der vormalige Innenminister Friedrich und die CSU griffen dieses Schlagwort etwa in der letzten Zeit auf. Und nicht allein bei Konservativen ist eine solche Sicht beliebt, auch unter Liberalen wird sie häufig geteilt. Niemand Geringeres als Milton Friedman formulierte es so:

Because it is one thing to have free immigration to jobs. It is another thing to have free immigration to welfare. And you cannot have both. If you have a welfare state, if you have a state in which every resident is promised a certain minimal level of income, or a minimum level of subsistence, regardless of whether he works or not, produces it or not. Then it really is an impossible thing.

Heraus kommt bei Liberalen dann oft eine Position folgender Art: “Im Prinzip bin ich natürlich für offene Grenzen. Aber unter den gegebenen Umständen würde das zu einer Einwanderung in die Sozialsysteme führen. Von daher bin ich dagegen.” Effektiv bedeutet das, daß das “Prinzip” keinerlei Bedeutung hat und nur zur Beruhigung des liberalen Gewissens dient.

Dabei wäre eine einfache Auflösung des Problems auch anders denkbar: Man könnte Einwanderern keinen Zugang zu den Sozialsystemen gewähren, auf Dauer oder wenigstens für eine Karenzzeit, in der sie durch Abgaben und Steuern in Vorleistung gehen. Natürlich würde das auf das Gegenargument stoßen, daß der deutsche Staat ein “Menschenrecht” hochzuhalten habe. Doch derselbe deutsche Staat kennt ein solches “Menschenrecht” gar nicht. Klassischerweise ist das immer ein “Deutschenrecht” gewesen. Über die Zeit sind gewisse Gruppen hier gleichgestellt worden, etwa Ausländer, die mit Genehmigung des deutschen Staates in Deutschland leben. Der weitaus größte Teil der Menschheit bleibt aber auch so schon ausgeschlossen. Soetwas als “Menschenrecht”, das heißt als ein Recht, das jemandem qua Menschsein zukommt, zu bezeichnen, ist gelinde gesagt irreführend.

Doch was ist überhaupt dran an der Behauptung mit der “Einwanderung in die Sozialsysteme”?

Man kann hier natürlich auf Einzelfälle verweisen, bei denen von bestimmten Einwanderern Leistungen abgegriffen werden, ob innerhalb des rechtlichen Rahmens oder außerhalb davon. Doch mit Einzelfällen ist wenig bewiesen, solange man es nicht schafft, eine allgemeine Aussage aus ihnen abzuleiten. Einzelfälle gibt es ja auch für Deutsche. Jeder, der nicht blind durch die Welt läuft, hat solche schon einmal mitbekommen, etwa “Arbeitslose”, die sich schwarz etwas dazuverdienen.

Eine andere Argumentation versucht, die Frage apriori dadurch zu entscheiden, daß man den Bezug von Sozialleistungen als rationales Verhalten von Einwanderern schildert. Jemand, der aus einem armen Land kommt, dem muß es doch traumhaft vorkommen, sich vom Staat versorgen zu lassen auf einem weit höheren Niveau als zuhause. Doch wenn das rational ist, dann auch, daß jemand zum Arbeiten hierher kommt, mit dem er noch mehr bekommen kann. Man kann die Sinnhaftigkeit der Sozialsysteme hinterfragen, doch immerhin sind sie so beschaffen, daß sich durch Arbeit mehr an Wohlstand erreichen läßt als etwa durch Hartz IV. Wenn hier auch das Gefälle je nachdem nicht richtig sein mag und falsche Anreize schafft, dann gilt dies gleichermaßen für Einwanderer wie für Deutsche. Und dann sollte man seine Kritik auf eine Reform solcher Verhältnisse konzentrieren.

Apriori läßt sich die Frage allerdings auch gar nicht entscheiden, sondern nur empirisch. Es kann sein, daß sehr viele Einwanderer Leistungen in Anspruch nehmen oder auch nur wenige. Daß es welche gibt, ist noch nicht das Problem, nur wenn es so viele wären, daß die anderen Einwanderer, die in die Systeme einzahlen, das nicht kompensieren und somit von anderer Seite zugeschossen werden müßte, und das in einem erheblichen Ausmaß.

Deshalb zurück zur oben gestellten Frage: Wie steht es denn mit der “Einwanderung in die Sozialsysteme” aus?

Wenn man die Debatte verfolgt, hat man fast den Eindruck, als wenn es sich hier um ein großes Problem handelt. Schaut man sich die Zahlen an, dann wird man eines anderen belehrt. Dankenswerterweise hat die OECD nämlich dazu vor kurzem eine Studie, den “International Migration Outlook 2013”, vorgelegt, die unter anderem die fiskalische Nettoposition (Beiträge minus Leistungen) für Einwanderer in den zu ihr gehörenden Ländern darstellt. Das Ergebnis bestätigt die Befürchtungen nicht, im Gegenteil.

Es ist nicht ganz einfach, eine solche fiskalische Nettoposition zu berechnen, weil die Abgrenzung nicht unbedingt nur auf eine Weise geschehen kann. Man könnte sich dazu auf die ausländischen Staatsbürger im Inland konzentrieren. Das schmälert allerdings die Vergleichbarkeit, weil die einzelnen Staaten unterschiedlich leicht und oft einbürgern. Stattdessen werden von der OECD als Referenz die Menschen genommen, die im Ausland geboren wurden (“foreign-born”).

Hiermit ergibt sich folgendes Bild: Die fiskalische Nettoposition ist in allen OECD-Ländern von der Größenordnung her gering. Gemessen in Prozent vom Bruttoinlandsprodukt reicht die Bandbreite von -1,13% bis +2,02%. In 19 Ländern ist sie positiv, in zweien neutral und nur in fünf negativ. Für die OECD liegt sie durchschnittlich bei +0,35%. Es wird also netto von den Einwanderern in die Sozialsysteme eingezahlt.

Für manchen vielleicht verblüffend ist die Lage für Länder mit hoher Einwanderung besonders günstig. Luxemburg steht hier bei +2,02%, die Schweiz bei +1,95%. Auf dem dritten und vierten Platz folgen zwei Länder, aus denen eher Gejammer über Einwanderung zu vernehmen ist: Italien und Griechenland mit jeweils +0,98%. Mit anderen Worten: hier subventionieren die Einwanderer die Inländer. Auf den ersten Blick sieht die Situation für Deutschland schlecht aus mit dem Schlußplatz von -1,13%. Allerdings resultiert dies nur aus den Leistungen, die Einwanderer aus dem Rentensystem beziehen.

Nimmt man diese aus, so stellt sich ein anderes Bild ein: die fiskalische Nettoposition verbessert sich für die OECD auf +0,57% im Mittel. Es gibt nur noch drei Länder mit einer negativen Position, die auch im schlechtesten Fall (USA mit -0,51%) geringer ausfällt als inklusive Rentensystem. Luxemburg und die Schweiz stellen sich noch besser mit +2,2% und +2%. Für Deutschland ergibt sich nun ein positiver Saldo von +0,21%. Das ist auch eher die relevante Zahl, wenn es um in der Regel junge Einwanderer geht, die auf lange Sicht keine Renten beziehen werden. Um es zu betonen: diese subventionieren die Inländer, nicht umgekehrt.

Wie läßt sich der Unterschied zwischen den Zahlen mit und ohne Rentensystem erklären?

Ein großer Teil der auswärts Geborenen wanderte von den späten 50er bis in die 70er Jahre ein. Danach wurde die Zuwanderung aus politischen Gründen gedrosselt. Von daher finden sich unter den Einwanderern viele ältere Jahrgänge. Im Schnitt waren von 2007 bis 2009 die Haushaltsvorstände zu 33,5% zwischen 64 und 75 Jahren, zu 12,3% über 75 Jahre alt, sodaß gut 40% im Rentenalter lagen (vgl. Seite 171 der Studie). Allerdings  haben diese Menschen auch über lange Zeit in die Systeme eingezahlt. Und die Kinder und Enkel mit ihren Beiträgen fallen aus der Betrachtung heraus, da sie wohl meist in Deutschland geboren sind. Betrachtet man nur die ausländischen Staatsangehörigen mit ihrer jüngeren Altersstruktur, so ist der Saldo für diese auch positiv (siehe Seite 176).

Aufgrund der Altersstruktur sind die Zahlen für die einzelnen Aufwendungen nicht einfach vergleichbar, aber doch interessant. Einwanderer beziehen 30% weniger an Arbeitslosenunterstützung als Inländer und 40% weniger für Familienunterstützung, dafür 20% mehr an Sozialhilfe und 40% mehr an Wohnzuschüssen und Rente (siehe Seite 173). Hier nur die eine Seite zu nennen, wie es oft geschieht, verzerrt das Bild und unterstützt den Eindruck, als wenn einseitig nur Leistungen bezogen würden.

Um es zusammenzufassen:

  • Einwanderer zahlen in der OECD und den meisten ihrer Länder netto mehr in die Sozialsysteme ein, als sie erhalten.
  • Selbst wo die fiskalische Nettoposition negativ ausfällt, ist sie eher gering.
  • Der negative Saldo für Deutschland rührt vom Rentensystem und der Altersstruktur der Einwanderer her.
  • Beachtet man, daß ihre Nachkommen zwar einzahlen, aber meist aus der Betrachtung herausfallen und die heutigen Rentner über lange Zeit eingezahlt haben, dann relativiert sich diese Aussage weiter.
  • Die fiskalische Nettoposition wäre günstiger, wenn es mehr Einwanderung gegeben hätte. Wenn Deutsche sich darüber beklagen, dann müßten sie sich an die eigene Nase fassen, weil sie eine solche Politik oft selbst gefordert haben.
  • Fazit: Es hat bis jetzt netto eine “Einwanderung in die Sozialsysteme” eher auf der Zahlerseite gegeben. Das ist aber etwas ganz anders, als was oft suggeriert wird.

Nun kann man natürlich einwenden, daß das nur für die Vergangenheit galt, aber ab nun etwas anderes drohe. Bei völlig offenen Grenzen könne es anders aussehen. Es würde andere Menschen kommen, für die die Zusammenhänge anders wären. Etc.

Das ist natürlich alles möglich. Aber: Es spricht ja solange nichts dagegen, die Grenzen weiter zu öffnen, wie die Verhältnisse sich nicht umkehren. Daß Einwanderer die Inländer subventionieren, darüber braucht man sich nicht beklagen.

Und selbst wenn sich der Saldo ab einem gewissen Punkt umkehren würde und das in einem erheblichen Ausmaß, dann wären auch andere Vorschläge verfügbar, die nicht pauschal Einwanderung unterbinden: eine stärkere Ausgestaltung der Sozialsysteme zugunsten von denen, die arbeiten, sowie eine Beschränkung des Zugangs zu den Sozialsystemen für Einwanderer, sei es temporär oder, wenn es nicht anders ginge, dauerhaft.

Doch erst einmal müßte man ja ein Problem haben, bevor man es lösen muß.

[Dies ist eine leicht gekürzte Überarbeitung eines Artikels, der zuerst am 15. Oktober 2013 auf dem Blog “Freisinnige Zeitung” erschienen ist.]