Einwanderungsbeschränkungen sind sowohl in ihrer Natur als auch in den Konsequenzen vergleichbar mit ungerechten innerstaatlichen Beschränkungen der Arbeitsmobilität, die mittlerweile aufgehoben wurden:
- Apartheid in Südafrika (aufgehoben zwischen 1990-1994): Diese Gesetze beschnitten die Möglichkeiten für schwarze Südafrikaner in verschiedenen Städten zu leben und zu arbeiten. Die Beschränkungen betrafen nicht nur die Rechte auf freien Austausch zwischen Schwarzen sondern auch von Weißen, die den Wunsch hatten mit ihnen als Kunden, Partner oder Angestellte zusammenzuarbeiten.
- Die „Jim Crow Gesetze“ in den Vereinigten Staaten (hauptsächlich aufgehoben durch den Civil Rights Act von 1964): Diese Gesetze beschnitten die Arbeitsmöglichkeiten von Schwarzen und beschränkten auch private Geschäfte (unabhängig vom Besitz) durch die Auflagen der Rassentrennung. Siehe auch Einwanderungsbeschränkungen als Jim Crow Gesetze.
Einwanderungsbeschränkungen sind vergleichbar mit Apartheid und den Jim Crow Gesetzen, doch ihr Hauptmerkmal ist nicht Diskriminierung von Rassen sondern nach Geburtsort und Herkunft. Dies soll nicht heißen, dass die Intentionen für Einwanderungsbeschränkungen rassistisch seien. Viele Unterstützer der Apartheid und der Jim Crow Gesetze mögen ebenfalls persönlich nicht rassistisch gewesen sein. Doch sie verteidigten den Status Quo indem sie die Meinung vertraten, dass das System nicht beseitigt werden dürfe.
Siehe auch den Vortrag von Michael Clemens: The Biggest Idea in Development that No One Really Tried
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[Der Text beruht auf einer Übersetzung durch Achim Fischbach von: Global apartheid, ursprünglich erschienen auf openborders.info]