Unter diesem Titel entwickelt Don Boudreaux beim Cafe Hayek ein interessantes Argument. Ausgangspunkt ist der viel zitierte Ausspruch von Milton Friedman, daß man offene Grenzen oder einen Wohlfahrtsstaat haben kann, aber nicht beides. Friedmans Grundannahme ist dabei wohl, daß ein Staat, der ohne Beschränkungen Wohltaten austeilt, so viele Einwanderer anlocken würde, daß er ab einem gewissen Punkt entweder weitere Einwanderer abweisen muß oder an den Anforderungen zugrundegeht. Manche leiten daraus her, daß es offene Grenzen erst nach Abschaffung des Wohlfahrtsstaates geben kann, und man bis dahin die Grenzen dichthalten sollte. Wie ich von jemandem erfahren habe, der mit David Friedman, dem Sohn von Milton Friedman, korrespondiert hat, war dies vielleicht nicht die Auffassung von Milton Friedman, auch wenn dessen Meinung unklar bleibt.
Was ist zu der Behauptung zu sagen?
Wenn ich das Argument richtig wiedergegeben habe, dann hat dieses per se gar nichts mit Einwanderung zu tun. Versucht ein Staat so hohe Leistungen zu verteilen, daß diese weit höher als Einkommen aus Arbeit ausfallen, dann gilt der obige Einwand ja auch für Inländer. Um es auf die Spitze zu treiben: Wenn der deutsche Staat jedem ein Einkommen von einer Million Euro im Jahr garantieren würde, dann würde wohl die Mehrheit der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben und eine solche Leistung beziehen wollen. Womit dann aber nicht mehr diejenigen da wären, die das finanzieren sollten, und das Kartenhaus zusammenbrechen würde. Und umgekehrt: würde der deutsche Staat ein Einkommen von 100 Euro im Jahr garantieren, gäbe es wohl keine Finanzierungsprobleme, und ein solcher Wohlfahrtsstaat könnte ewig bestehen, ob mit oder ohne offene Grenzen. Selbst für die Ärmsten in der Welt würde sich nämlich eine Wanderung deshalb kaum lohnen. Mit anderen Worten: es handelt sich um keine prinzipielle Frage, sondern um eine Frage, wie hoch die Leistungen eines Wohlfahrtsstaates ausfallen und wie attraktiv sie im Vergleich zu Einkommen aus Arbeit sind.
Tatsächliche Wohlfahrtsstaaten halten hier, unabhängig von großen Deklarationen über Menschenrechte, auch einfach die Waage und gestalten ihre Leistungen so aus, daß eben nicht so viele diese beziehen wollen, daß sich das nicht finanzieren läßt. Entgegen anderslautenden Vermutungen ist es für die meisten keine attraktive Alternative, ihre Arbeit aufzugeben und sich stattdessen über Hartz IV finanzieren zu lassen. Bei offenen Grenzen würden in einem reichen Land nun allerdings vielleicht viele hinzutreten, die sehr wenig mit ihrer Arbeit verdienen können. Ihnen würden staatliche Leistungen möglicherweise als attraktive Alternative vorkommen.
Für einen Wohlfahrtsstaat würden sich dann aber folgende Möglichkeiten ergeben: (1) mehr Mittel heranzuschaffen, um die bisherigen Leistungen aufrechtzuerhalten, (2) die Leistungen allgemein abzusenken, (3) die Leistungen differentiell für Einwanderer abzusenken oder (4) eine Kombination aus diesen drei Möglichkeiten, z. B. mehr Mittel, geringere Leistungen im Allgemeinen und differentiell niedrigere Leistungen für Einwanderer. Geschlossene Grenzen sind hierbei eine extreme Form von Variante (3), wobei man die Menschen, die Leistungen beziehen könnten, nicht nur von diesen, sondern gleich vom Zugang zum Land ausschließt. In jedem dieser Fälle könnte der Wohlfahrtsstaat weiter bestehenbleiben, im Widerspruch zu Milton Friedmans pauschaler Aussage. Am ehesten läßt sich diese wohl retten, wenn man sie als allgemeinen Hinweis versteht, daß sich die Ausgestaltung eines Wohlfahrtsstaates bei offenen Grenzen ändern könnte. Unter den aktuellen Umständen ist dies vielleicht gar nicht mal der Fall, weil Wohlfahrtsstaaten zumeist so ausgerichtet sind, daß sie von (ärmeren) Jungen zu (reicheren) Alten umverteilen. Insofern Einwanderer eher jünger sind, zahlen sie hier netto ein, sodaß praktisch alle OECD-Staaten an ihnen Überschüsse einnehmen.
Nun aber zum Argument von Don Boudreaux. Was wäre nun das Problem mit einem Wohlfahrtsstaat bei offenen Grenzen? Je größer der Anteil an Leistungbeziehern wäre (nicht die Anzahl, solange ihnen entsprechend eingewanderte Einzahler gegenüberstehen!), desto höher müßten die Mittel sein, die aufgebracht werden müssen über Steuern und Abgaben (oder zeitweise über Staatsschulden) oder desto niedriger müßten die Leistungen sein oder eine Kombination aus beidem. Für Kritiker eines Wohlfahrtsstaates, wenigstens eines weitgehenden, wie Milton Friedman wohl einer war, sollten geringere Leistungen eher nicht das Problem sein, sondern höhere Steuern, Abgaben und Staatsschulden. Sein Argument läuft damit darauf hinaus, daß man die Grenzen geschlossen halten sollte (oder doch weitgehend so), damit der Staat dies nicht zum Vorwand nimmt, die Steuern anzuheben.
Doch Milton Friedman hat eine solche Position bei anderen Fragen überhaupt nicht vertreten. So trat er etwa für die Legalisierung von Drogen ein. Aber eine solche Legalisierung könnte ja auch zu mehr Leistungsbeziehern führen, die Druck auf das Niveau der Leistungen oder ihre Finanzierung ausüben. Und das könnte ein Staat als Vorwand für Steuererhöhungen nehmen, womit genauso folgen sollte, daß eine Drogenfreigabe erst nach Abschaffung des Wohlfahrtsstaates denkbar ist. Eine solche Qualifikation seiner Position hat Milton Friedman jedoch nie ins Spiel gebracht. Und damit nicht genug. Milton Friedman hätte sich für jeden Protektionismus in die Bresche werfen müssen, der Arbeitsplätze in einer Branche vor ausländischer Konkurrenz schützt. Denn bei Freihandel würden die betreffenden Beschäftigten ihre Arbeit verlieren und auf den Wohlfahrtsstaat zurückgreifen, womit sich ein Vorwand für Steuererhöhungen ergeben könnte. Auch hier: Freihandel, erst wenn der Wohlfahrtsstaat weg ist! Praktisch jede Art von Bevormundung, etwa von Studenten die Fächer wie “Dance Criticism” studieren möchten ohne Aussichten auf eine Beschäftigung, wäre gerechtfertigt, solange es einen Wohlfahrtsstaat gibt. Usw. Etc.
Don Boudreaux faßt den Fehler in der Argumentation gegen offene Grenzen bei einem Wohlfahrtsstaat schließlich in den Worten zusammen:
“Ich habe nie die Logik verstanden, die zu dem Schluß führt, daß der illegitime Wohlfahrtsstaat die ansonsten illegitime, vom Staat ausgeübte Macht, in die Bewegungsfreiheit und Assoziationsfreiheit (also: offene Einwanderung) einzugreifen, in eine legitime Macht verwandelt.”